Unsere Leistungen

Immobilienverkauf mit Vermarktung,
Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Zielke Immobilien ist Ihr kompetenter Partner für Immobilien in der Region Ehingen, Blaubeuren, Erbach und Ulm.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und einer persönlichen und seriösen Betreuung.
Unsere Leistungen umfassen:

Immobilienverkauf-Zielke-Immobilien

Immobilienverkauf mit
professioneller Vermarktung

Wir entwickeln individuelle Strategien, um Ihre Immobilie optimal zu präsentieren und erfolgreich zu verkaufen.

Immobilienbewertung-Zielke-Immobilien

Immobilienbewertung

Eine qualifizierte Immobilien-bewertung entscheidet über den erfolgreichen Verkauf. Mit fundiertem Fachwissen ermitteln wir präzise den Wert Ihrer Immobilie.

Verkehrswertgutachten-Zielke-Immobilien

Verkehrswertgutachten
für Ihr Anliegen

Als zertifizierter Sachverständiger erstellen wir rechtssichere Gutachten für Ihre Immobilienprojekte.

Immobilienverkauf mit professioneller Vermarktung

Bei Zielke Immobilien steht Ihr Erfolg im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie beim Immobilienverkauf mit einem umfassenden und professionellen Service. Nach einer individuellen Erstberatung ermitteln wir den Marktwert Ihrer Immobilie durch eine detaillierte Bewertung. Für die exklusive Vermarktung erstellen wir ein ansprechendes Exposé ,um die passenden Käufer anzusprechen.

Mit sorgfältig organisierten Besichtigungen, sicheren Vertragsverhandlungen und unserer Begleitung bis zum Notartermin sorgen wir für einen reibungslosen Verkaufsprozess. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Leidenschaft, um Ihre Immobilie bestmöglich zu vermarkten.

Unsere 6 Schritte für Ihren Immobilienverkauf

1. Individuelle Erstberatung

Bei einem gemeinsamen Erstgespräch klären wir Ihre aktuelle Situation, gehen sämtliche Herausforderungen durch und finden heraus, wie wir Ihre Immobilie bestmöglich vermarkten können.

2. Immobilienbewertung
Mit Fokus auf den lokalen Immobilienmarkt führen wir eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie durch. Die Besichtigung des Objektes, sowie die Überprüfung aller wichtigen Dokumente bilden dabei die Grundlage.
3. Exklusive Vermarktung
Ein einzigartiges Exposé, ausgefeilte Marketing-Strategien, das richtige Timing und ein klares Ziel sind für uns die Basis. Persönlichkeit und Leidenschaft runden unsere exklusive Vorgehensweise für Sie ab.
4. Besichtigungen

Mit sorgfältig ausgewählten Interessenten führen wir koordinierte und strukturierte Besichtigungstermine durch und sind während dem Prozess jeder zeit für Sie da.

5. Vertragsverhandlung

Bei der Vertragsverhandlung haben wir das Ziel, dass beide Seiten zufrieden und glücklich sind. Hierbei sticht unsere Erfahrung und Persönlichkeit heraus. Verhandlungssicherheit ist unser Garant für das beste Ergebnis.

6. Notartermin
Gemeinsam gehen wir den Kaufvertrag und sämtliche Unterlagen durch, berücksichtigen Klauseln und achten auf die passende Formulierung. Selbstverständlich begleiten wir Sie als zuverlässiger Partner beim Notartermin.

Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen?

Das ist gut so. Die Entscheidung, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verkaufen, trifft man in der Regel äußerst selten und braucht Zeit. Lassen Sie sich dabei von uns unterstützen. Wir stärken Ihnen den Rücken und begleiten Sie partnerschaftlich.

Immobilie-verkaufen-Zielke-Immobilien

Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch, um diese Entscheidung im Anschluss in Ruhe zu treffen.

Immobilienbewertung

Eine qualifizierte Immobilienbewertung entscheidet über den erfolgreichen Verkauf. Mit Fachwissen und Marktkenntnis gilt es u.a. vielfältige Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung, Mängel und rechtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, ist die Wertermittlung selbstverständlich für Sie kostenfrei.

Kurzgutachten-Zielke-Immobilien

Kurzgutachten

Für einen geplanten Ankauf oder Verkauf ist ein Kurzgutachten, in der Regel ausreichend.

Zwar sind die zu ermittelnden Ergebnisse auf der Basis der gleichen rechtlichen Anforderung herzuleiten, aber auf die umfassende textliche Beschreibung z.B. von Makrolage und Mikrolage, Demografie und Wirtschaftsstruktur sowie auf eine detaillierte Baubeschreibung und Definition der Gebäudestandards wird hier verzichtet.

Marktwertschätzung-Zielke-Immobilien

Marktwertschätzung

Bei einer Marktwertschätzung geht es in der Regel darum, über ein geeignetes Verfahren einen marktgängigen Wert für eine Immobilie zu ermitteln. Hier wird auch nur ein einziges Verfahren zur Wertermittlung herangezogen – bei eigengenutzten Immobilien das Sachwertverfahren, bei fremdgenutzten Immobilien das Ertragswertverfahren. Bei Eigentumswohnungen kann auch das Vergleichswertverfahren zur Anwendung kommen, sofern eine ausreichende Anzahl an Parametern aus vergleichbaren Objekten zur Verfügung steht.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten sind verlässliche und ausführliche Gutachten über den Marktwert von einem Grundstück, einem Haus, einem gewerblichen Objekt oder einer Wohnung.

Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGesetzBuch (BauGB) beinhaltet alle Anforderungen, die an ein Gutachten zur Immobilienbewertung gestellt werden. Es ist die umfangreichste Gutachtenerstattung, bei der alle Kriterien gewürdigt werden müssen, die der Gesetzgeber in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften zur Immobilienbewertung verlangt.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?

Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten überall dort, wo eine ausführliche und nachvollziehbare Wertermittlung notwendig ist. Einige Beispiele sind:

  • zur Vorlage bei Gericht
  • bei Betreuungsangelegenheiten
  • zur Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden
  • bei Ehescheidungen
  • bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten
  • bei Schenkungen
  • bei komplexen Vermögensumschreibungen / Vermögensübergängen
  • zur Vorlage bei einem Kreditgeber (Bank)
  • zur Vorbereitung eines Ankaufs oder Verkaufs (wenn sich die Parteien nicht einig sind)

Bei offene Fragen helfen wir Ihnen gerne und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme