Unsere Leistungen

Immobilienbewertung

Immobilienbewertung

Eine qualifizierte Immobilienbewertung entscheidet über den erfolgreichen Verkauf. Mit Fachwissen und Marktkenntnis gilt es u.a. vielfältige Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung, Mängel und rechtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, ist die Wertermittlung selbstverständlich für Sie kostenfrei.

Kurzgutachten und Marktwertschätzung

Im Gegensatz zum umfangreichen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sind die Anforderungen an ein Kurzgutachten / eine Marktwertschätzung weniger
umfangreich.

Zwar sind die zu ermittelnden Ergebnisse auf der Basis der gleichen rechtlichen Anforderung herzuleiten, aber auf die umfassende textliche Beschreibung z.B. von
Makrolage und Mikrolage, Demografie und Wirtschaftsstruktur sowie auf eine detaillierte Baubeschreibung und Definition der Gebäudestandards wird hier
verzichtet.

Für einen geplanten Ankauf oder Verkauf ist ein Kurzgutachten, in der Regel ausreichend.

Bei einer Marktwertschätzung geht es in der Regel darum, über ein geeignetes Verfahren einen marktgängigen Wert für eine Immobilie zu ermitteln. Hier wird auch
nur ein einziges Verfahren zur Wertermittlung herangezogen – bei eigengenutzten Immobilien das Sachwertverfahren, bei fremdgenutzten Immobilien das
Ertragswertverfahren. Bei Eigentumswohnungen kann auch das Vergleichswertverfahren zur Anwendung kommen, sofern eine ausreichende Anzahl an Parametern
aus vergleichbaren Objekten zur Verfügung steht.

Welche Art von Gutachten für Ihren Bewertungsfall das Richtige ist, erläutern ich Ihnen als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 gerne.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten sind verlässliche und ausführliche Gutachten über den Marktwert von einem Grundstück, einem Haus, einem gewerblichen Objekt oder einer
Wohnung.

Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGesetzBuch (BauGB) beinhaltet alle Anforderungen, die an ein Gutachten zur Immobilienbewertung gestellt
werden. Es ist die umfangreichste Gutachtenerstattung, bei der alle Kriterien gewürdigt werden müssen, die der Gesetzgeber in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien
und Vorschriften zur Immobilienbewertung verlangt.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach
den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der
Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB unabdingbar?

Verkehrswertgutachten sind grundsätzlich zu erstellen:

  • zur Vorlage bei Gericht
  • bei Betreuungsangelegenheiten
  • zur Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden
  • bei Ehescheidungen
  • bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten
  • bei Schenkungen
  • bei komplexen Vermögensumschreibungen / Vermögensübergängen
  • zur Vorlage bei einem Kreditgeber (Bank)
  • zur Vorbereitung eines Ankaufs oder Verkaufs (wenn sich die Parteien nicht einig sind)
  • und vielen weiteren Einsatzmöglichkeiten

Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten also überall dort, wo eine ausführliche und nachvollziehbare Wertermittlung notwendig ist.

Bei offene Fragen helfen wir Ihnen gerne und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme